Transportversicherung gegen unabwendbare Ereignisse
19.10.2006
Wer umzieht, möchte sich für den Fall der Fälle gegen Schäden absichern. Dazu bieten wir Ihnen in einem ausführlichen Beratungsgespräch folgende Möglichkeiten an:
Die - für den Kunden kostenlose - Haftung des Möbelspediteurs nach § 451 e Handelsgesetzbuch (HGB). Hierbei bemisst sich der Haftungshöchstbetrag auf 620,00 € je Kubikmeter Umzugsgut. D.h. bei einem Umzugsvolumen von 50 Kubikmeter ist der Umzug mit 31.000 € versichert. Der Möbelspediteur ist jedoch von der Haftung dann befreit, wenn er einen Schaden trotz der "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" nicht abwenden konnte (sog. unabwendbares Ereignis). Um derartige Risiken zu versichern, kann der Umziehende eine Transportversicherung über den Zeitwert des Umzugsgutes abschließen. Dann ist er auch gegen diese sog. unabwendbaren Ereignisse (höhere Gewalt) versichert.
Wir sind auch hier Ihr kompetenter Berater.
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