Beruflich veranlasster Umzug
19.10.2006
- - - - - Anerkennung der Umzugskosten durch das Finanzamt - - - - -
Wann ist ein Umzug als "beruflich veranlasst" anzusehen, damit das Finanzamt die Umzugskosten anerkennt und nicht sagt: Es waren überwiegend private Gründe für den Umzug ausschlaggebend?
Das höchste Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, hat hierzu am 22.11.1991 - VI R 77/89 - entschieden, dass z.B. dann ein Umzug überwiegend berufliche Gründe hat, wenn der Arbeitnehmer die Fahrzeit zu seiner Arbeitsstätte damit täglich um insgesamt eine Stunde verringern kann und eine Wegezeit zur Arbeitsstätte verbleibt, wie sie im Berufsverkehr üblich ist.
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