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Kostenlose Beratung, kostenlose Angebote

19.10.2006

Wer als Umzugsspediteur damit wirbt, Umzugsberatung oder Umzugsangebote kostenlos zu liefern, wirbt wettbewerbswidrig. Es handelt sich um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten. 
 
"Maßgebend ist nicht die finanzielle Sicht der Umzugsspediteure. Für sie ist der Aufwand nicht selbstverständlich. Die Selbstverständlichkeit derartiger Werbeaussagen folgt vielmehr der Tatsache, dass Beratung und/oder Angebotserstellung im Gewerbe kostenlos erfolgen. Anlass für diesen Hinweis ist ein Schreiben der "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.", die in Sachsen mehrere Umzugsspediteure kostenpflichtig abgemahnt hatte. Jedem Unternehmen, das in der dargestellten oder ähnlichen Form wirbt, ist daher dringend anzuraten, die Werbung entsprechend zu berichtigen."

Auszug aus "Der Möbelspediteur Ausgabe 18/2002 vom 06.09.2002"

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