Arbeitsschutz
Der Gesetzgeber fordert seit dem 01.10.2000 den Unfallverhütungsvorschriften BGV A6 (ehemals VBG 122 "Fachkräfte für Arbeitssicherheit") gerecht zu werden. Wir bieten Ihnen kostengünstig diese Betreuung an.
Wenn Sie an unserem Angebot interessiert sind, bzw. weitere Informationen zur Geschäftstätigkeit unseres Unternehmens wünschen, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu Herrn Höhne auf.
Kontaktinformationen
Eine weitere schnelle und bequeme Möglichkeit Informationen anzufordern oder mit uns in Verbindung zu treten, ist über unser Kontaktformular.
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